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1648
Quelle: phila-gert.de

Mitten in der für Pommern schlimmsten Phase des Dreißigjährigen Krieges ist der letzte Pommernherzog Bogislaw XIV. im Jahr 1637 kinderlos verstorben. Nach dem Vertrag von Grimnitz aus dem Jahr 1529 war nunmehr der Kurfürst von Brandenburg erbberechtigt. Tatsächlich aber hatten die Schweden das Land besetzt und dachten nicht daran, die Erbfolge eintreten zu lassen, nachdem sich die Hohenzollern als unsichere Bundesgenossen im Kampf gegen den Kaiser erwiesen hatten. In den Friedensverhandlungen von Münster und Osnabrück beharrten die Vertreter von Brandenburg mit Unterstützung des deutschen Kaisers auf der Herausgabe von Pommern. Die Schweden aber verlangten die Übergabe von Teilen des Deutschen Reiches, um aus den Steuereinnahmen ihre enormen Kriegskosten zurückzuholen. Am Ende stand ein Kompromiss: Brandenburg erhielt Hinterpommern, Vorpommern fiel neben anderen Reichsgebieten an Schweden. Staatsrechtlich blieb Vorpommern aber Teil des Deutschen Reiches. Der schwedische König als Nachfolger der pommerschen Herzöge wurde als Herrscher in Vorpommern zum Fürsten im Deutschen Reich. Aus dem weitgehend zerstörten und entvölkerten Land ließ sich aber nur wenig herausholen. Erstaunlich ist, dass die Landstände – die Versammlung der pommerschen Adligen und Städte – auch unter den Schweden großen Einfluss ausüben konnten. Letzlich haben die neuen Machthaber respektiert, dass die Pommern im Krieg bis zur letzten Minute treue Bündnispartner geblieben sind. Das wichtigste Ziel der Landstände war es offenbar, große Veränderungen zu verhindern und vor allem die Steuerschraube so locker wie möglich zu halten. Für die dezimierte Landbevölkerung, die sich nur langsam von den Kriegsfolgen erholte, änderte sich daher wenig. An der Leibeigenschaft wurde nicht gerüttelt und die zahlreichen Verpfändungen aus der Zeit der letzten Herzoge blieben bestehen, wurden sogar häufig noch verlängert. So auch im Falle Wildberg, wo die Heydebreck weiterhin Pfandnehmer und damit Gutsherren geblieben sind. Für Wolkow ließ sich die Pfandschaft in der frühen schwedischen Zeit bisher noch nicht klären.

© Gerhard Fink

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