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1623
Quelle: de.academic.ru

Auch dieses Zeitfenster verdanken wir den Forschungen des Stralsunder Stadtarchivars Dr. Dirk Schleinert. Er konnte im Stettiner Archiv ermitteln, dass der Herzog am 3. September 1623 den Pfandvertrag mit Kardorff fristgerecht kündigte. Für den muss dies eine böse Überraschung gewesen sein, denn im Vertrauen auf die Dauer-ebbe in der herzoglichen Kasse hatte er auf eine Verlängerung des Pfandvertrags spekuliert und im Amtsbereich Treptow – speziell im neu geschaffenen Vorwerk Wildberg – kräftig investiert. Dass Kardorff und sein Verwalter Christoff von Rosen das Amt nicht bereits 1624 räumen mussten, verdankten sie der schweren Erkrankung und dem Tod von Herzog Philipp Julius. Aber auch der Nachfolger Bogislaw XIV. kündigte am 25. Juni 1625 den Pfandvertrag auf den 29. September des gleichen Jahres. Gegen diese kurzfristige und nicht vertragsgemäße Kündigung setzte sich Kardorff zur Wehr, konnte aber bei einer Unterredung mit den herzoglichen Räten in Wolgast nur eine Fristverlängerung bis zum 17. Januar 1626 erreichen. Jetzt wurde ihm auch eröffnet, dass er entweder für die Erneuerung des Pfandvertrags bis zu diesem Tag 80 000 Gulden aufbringen muss oder das Amt und die zugehörigen Ländereien zu räumen habe. Sehr zu Recht vermuteten die Mecklenburger eine Hofintrige. Am 4. Januar 1626 spricht Kardorff in einer Erklärung offen den Verdacht aus, dem Werk „böswilliger Leute“ am Hof ausgesetzt zu sein. In der kurzen Zeit sei es ihm nicht möglich, eine so große Summe zu beschaffen. Ob beim „Ausbooten“ des Pfandnehmers von 1615 auch dessen konfliktreiches Wirtschaften im Amtsbereich eine Rolle spielte, ist nicht überliefert. Bekannt dagegen ist, dass Thomas Heydebreck aus hinterpommerschem Adelshaus die 80 000 Gulden für eine neue (und 30 Jahre!! laufende) Verpfändung bezahlte. Der Pfandschilling des Mecklenburgers wurde aus dieser Summe zurückgezahlt und Kardorff und von Rosen mussten abziehen. Sicher ist auch, dass die Pfandschaft der Heydebreck in der schwedischen Zeit erheblich verlängert wurde. Noch in der schwedischen Landesaufnahme von 1697 wird für das Vorwerk Wildberg ein Heydebreck als Pfandinhaber genannt.

© Gerhard Fink

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