
Ab 1534 wurde im Zuge der Reformation die Auflösung und Enteignung der Klöster in den beiden damals existierenden Herzogtümern Pommern gegen teils hartnäckigen Widerstand derselben und gegen die schriftlichen Weisungen des damaligen Königs Ferdinand I. Schritt für Schritt vollzogen. Wien war weit entfernt und die Gelüste der Herzoge auf die geistlichen Besitztümer waren mächtig wirksam. Um 1540 ereilte daher auch die „Hovemeisterei“ Treptow und die reinfeldischen Dörfer dieses Schicksal: Herzog Philipp ließ die Klostergüter besetzen und die Amtsträger des Stadthofes absetzen. Aber das Kloster Reinfeld dachte nicht daran, seine Ländereien so einfach preiszugeben. Dr. Martin J. Schröter berichtet in seinem Werk über das Kloster („Kloster Reinfeld, eine Geistliche Institution im Umfeld der Hansestadt Lübeck“, Bd. 1), dass sich der Abt an den damaligen Schutzherrn des Klosters, den dänischen König Christian III. wandte und um Hilfe gegen diesen Piratenakt ersuchte. Der hatte natürlich ein Interesse am ungeschmälerten Besitzstand der Reinfelder auch im Ausland und beantwortete die Maßnahme der Pommern kurzerhand „mit dem Kapern zweier ansonsten unbeteiligter Stralsunder Kauffahrer“, die in Kopenhagen mit voll beladenen Schiffen vor Anker lagen. Dies tat seine Wirkung: Im Kieler Vertrag von 1543 wurde ein Abkommen zwischen Dänemark und Pommern geschlossen, welches den Reinfelder Besitz garantierte. Der „Hovemeister“ konnte also wieder amtieren und die gekaperten Schiffe wurden freigegeben. Wildberg und Wolkow kehrten in den Klosterbesitz zurück. Freilich – es war nur ein Erfolg auf Zeit. Herzog Philipp wollte sich den leckeren Happen keinesfalls entgehen lassen und verlegte sich, wie Dr. Schröter das nennt, auf eine „Politik der Nadelstiche“: Mit immer neuen Abgaben und bisher unbekannten Steuern drangsalierte er die Reinfelder und stellten damit die wirtschaftliche Rentabilität der Hofmeisterei mehr und mehr in Frage. Auch gegen diese Maßnahmen setzte sich das Kloster zur Wehr: Unter Abt Otto erwirkte es 1554 Schutzbriefe von Kaiser Karl V., die die Landesfürsten aufforderten, den Besitz des Klosters nicht anzutasten und von Schikanan abzusehen. Nachdem Pommern im Schmalkaldischen Krieg mit anderen protestantischen Fürsten gegen den Kaiser unterlegen war, mussten sich die Herzöge um die Verzeihung des Kaisers bemühen – auch mit erheblichen Geldmitteln übrigens. So ließ man den Reinberger Besitz für ein paar weitere Jahre bestehen. Aber auch dieser Beistand von ganz oben war nur von zeitlich begrenzter Wirkung – 1556 zog sich Karl resigniert von seinen Herrscherämtern zurück und man musste nicht länger Rücksicht auf seine Interessen nehmen.
© Gerhard Fink