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1249Am Anfang steht eine Fälschung! Nicht unbedingt eine Ersterwähnung in der Geschichtsschreibung, die man sich wünscht! In einer Urkunde, die auf 1249 datiert ist, bestätigt der seinerzeit in Demmin residierende Pommernherzog Wratislav III. dem holsteinischen Zisterzienserkloster Reinfeld die Schenkung der Grangie Monnekehusen im Lande Gotebant – das heutige Gädebehn – mit den Dörfern Wildberg, Wolkow und Reinberg. Die Urkunde ( zugänglich im Pommerschen Urkundenbuch unter Codex Nr. 419) spricht dem Kloster auch die hohe Gerichtsbarkeit in diesem Gebiet zu, befreit die Beschenkten von allen weltlichen Lasten – bis auf die Heerfolge -, gewährt Zollfreiheit für die Ausfuhr der Erzeugnisse und legt die Grenzen des Gebietes fest. So weit, so gut! Aber die kritteligen Historiker fanden schon im 19. Jahrhundert ein kräftiges Haar in der Suppe: Das Siegel der Urkunde ist zweifellos echt, aber die Schriftart, in der diese niedergeschrieben ist, wurde erst hundert Jahre nach dem genannten Datum gebräuchlich. Außerdem beschreibt der Text einen Zustand des geschenkten Gebietes, der 1249 noch nicht gegeben sein konnte. Als Grangie bezeichnete man ursprünglich einen massiven Getreidespeicher (lateinisch: granus = Korn). In der Zisterzienser-Tradition bedeutet Grangie weit mehr – einen perfekt organisierten landwirtschaftlichen Großbetrieb mit einem oft klosterähnlich umfriedeten Gebäudekomplex und ein solcher kann im Jahr der Schenkung unmöglich schon bestanden haben. Des Rätsels Lösung: Die Reinfelder fertigten in der Mitte des 14. Jahrhunderts von sämtlichen älteren Urkunden Abschriften an – als „Sicherungskopie“ gewissermaßen. Sehr wahrscheinlich war der Altbestand an Dokumenten konservatorisch in einem schlechten Zustand – das Kloster vor den Toren Lübecks hatte einen in Sachen Feuchtigkeit schwierigen Standort. Man trennte nun einfach das Siegel vom Original ab und verband es mit der Abschrift – fertig war die „Urkundenfälschung“! In unserem Fall nutzte man die Gelegenheit, um den Klosterbesitz im fernen Pommern urkundlich in den Grenzen abzusichern, die um 1350 gegeben waren, als die Grangie Monnekehusen sich schon deutlich entwickelt hatte. Trotz dieser Ungereimtheiten gehen die Historiker jedoch davon aus, dass die grundlegenden Fakten der originalen Urkunde – die Schenkung in dem betreffenden Gebiet, das Jahr der Schenkung und die eingeräumten Vergünstigungen – nicht verfälscht wurden. Für die Wildberger und Wolkower ist wichtig, zu erfahren, dass ihre Dörfer 1249 bereits bestanden haben. Dieses Faktum kann als gesichert gelten – Fälschung hin oder her. Nicht so eindeutig ist, wer der eigentliche Schenker war. Unter den Zeugen, die in der Urkunde genannt werden, taucht neben anderen Zeugen wie dem damaligen Abt von Dargun auch ein Henricus de Gotebant auf. Zeuge im damaligen Verständnis waren alle Personen, deren Zustimmung für den dokumentierten Rechtsakt unabdingbar war. Hat also Henricus einen Teil seiner Länderein geschenkt und der Herzog die Schenkung mit der Urkunde nur bestätigt? Oder hat der Herzog seinen Vasallen veranlasst, einen Teil seines Besitzes an das Kloster zu geben?

Dass der Demminer Pommernherzog überhaupt in der Lage war, die Schenkung von Ländereien im Lande Gotebant zu beurkunden, ist durchaus erklärungsbedürftig – liegt doch Gädebehn heute im Mecklenburgischen, die genannten Dörfer jedoch in Vorpommern. Der Grenzverlauf muss also seinerzeit ein anderer gewesen sein. Die im Mecklenburgischen ansässigen Obodriten und das Herrschaftsgebiet der Pommernherzöge waren noch im 12. Jahrhundert durch das Land der Lutizen getrennt. Diese waren im Kampf gegen die mächtigen Nachbarn unterlegen und ihr Gebiet wurde unter den Siegern aufgeteilt, wobei die neue Grenze zunächst deutlich weiter westlich im Bereich von Güstrow gezogen wurde. Der Pommernherzog Wratislav verschenkte also erobertes Land. Wenig später bekamen sich die Sieger über ihrer Beute in die Haare und die Grenze rückte zum Nachteil der Pommern nach Osten – bis zu dem Grenzverlauf, der noch heute die Landesteile Mecklenburg und Vorpommern trennt.

Der Reformorden der Zisterzienser war der einzige Orden, der die Verpflichtung zur Gründung von Tochterklöstern „in eremo“, also abgewandt von der Welt in seiner Regel festgeschrieben hatte. Diese Bedingung ließ sich in Koloniastionsgebieten am ehesten erfüllen. Aber gar zu streng hielt sich der Orden nicht an diese Vorgabe: Die heutigen Historiker teilen nicht mehr unbedingt Theodor Fontanes Sicht auf die Tätigkeit der Zisterzienser – er sah die Mönche mit dem Kreuz in der Linken, mit Axt und Spaten in der Rechten – die singuläre Bedeutung des Ordens bei der Erschließung des Gebiets östlich der Elbe bleibt aber unbestritten. Tatsächlich wurden die Klöster eher mit schon bestehenden Orten beschenkt und nicht mit einem Stück Wildnis, dass noch vollständig zu roden und zu kultivieren war. So war das sicher auch mit Wildberg, Wolkow und Reinberg.

Der Historiker Werner Rösener (in Felten, Rösener: Norm und Realität, Kontinuität und Wandel der Z. im Mittelalter, 2009) stellt die besondere Rolle der Laienbrüder, lateinisch Konversen genannt, für den Wirtschaftserfolg der Zisterzienser heraus. Er spricht vom außerordentlichen Organisationstalent der sogenannten Magister grangiae, der Grangienmeister. Ihre Aufgabe wird man mit dem eines Gutsverwalters späterer Jahrhunderte vergleichen können – einerseits wirtschaftete der Grangienmeister durchaus eigenständig, andererseits war er eingebunden in eine perfekt abgestimmte Wirtschaftsorganisation, die Erfolg und Mißerfolg mit einem erstaunlich perfekten Instrumentarium – wir würden heute Controlling sagen – zu messen verstand. Viele der angewandten Methoden erinnern bereits an moderne Betriebsführung. Sicher wurden die Konversen, die auf theologischem Gebiet als ungebildet galten, sorgfältig auf ihre weltlichen Aufgaben vorbereitet und sowohl mit dem Erfahrungsschatz der Antike als auch dem einer langjährigen Kolonisations- und Organisationstätigkeit ausgestattet. Die von ihnen bewirtschafteten Güter verwendeten keine ungewöhnlichen Ackergeräte und sie bauten keine anderen Pflanzen an, sie verstanden es aber, Geräteeinsatz und Anbau zu optimieren.

Der zweite Grund für den Reichtum des Ordens und speziell des Klosters Reinfeld lag in einer sehr guten Vermarktung des Ernteüberschusses, der z. B. über den Stadthof des Klosters in Treptow, „Hovemeisterei“ genannt, angeboten oder über Tollense und Peene verschifft und in weiteren Städten gewinnbringend verkauft wurde. Die Erträge wurden häufig in Grundstückskäufen angelegt, der Streubesitz wurde „arrondiert“, was wiederum die Bewirtschaftung effizienter machte. Für die Städte waren die Klostergüter geschätzte und im Rahmen der durch die Natur vorgegebenen Ernteschwankungen zuverlässige Lieferanten, denen man gerne Vorrechte und Steuernachlässe gewährte. Besonderes Interesse hatte der Orden auch am Betrieb von Mühlen und an Sonderkulturen wie dem Obstbau und der Anlage von Fischteichen. Ob nicht der intensive Obstbau, den der Autor Heinrich Berghaus im 19. Jahrhundert für Wolkow herausstellt, oder die Fischteiche in Reinberg, die schon auf der Karte der schwedischen Landvermesser aus dem Jahr 1698 verzeichnet sind, auf die Mönche zurückzuführen sind? Das Mutterkloster Reinfeld jedenfalls war berühmt für seine Fischzucht und führte den Fisch auch in seinem Wappen.

Der Historiker Martin J. Schröter führt in seiner 2012 erschienenen Dissertation über das Kloster Reinfeld verschiedene Motive für Schenkungen an ein Kloster auf. Aus Sorge um das eigene Seelenheil konnte dies geschehen oder die Schenkung war die „Mitgift“ für einen Familienangehörigen, der in ein Kloster eintrat. Schröter zählt aber auch terriotorial- und wirtschaftspolitische Beweggründe auf, die in den Urkunden meist nicht genannt werden: Besonders im 12. und 13. Jahrhundert konnte es für Landesherren vorteilhaft sein, Grundherrschaften ihres Territoriums den Klöstern zu schenken….um an dem „Wirtschaftswunder der Klöster“ der Zisterzienser teilzuhaben, damit konkret vor Ort die „moderneren“ Wirtschaftsformen, -techniken und das Zeitmanagement einzuführen, die dann Modellcharakter für die Umgebung haben konnten….Es kommt hinzu, dass Landesherren gerne an kirchliche Institutionen schenkten, um ein Territorium zu schützen. Einmal setzten die Klosterbesitzungen gewissermaßen die Flagge „Hier leben Christenmenschen – hier gibt es nichts mehr zu christianisieren“ als Signal für eventuelle Eroberer aus dem alten Reichsgebiet, die sich auf Kreuzzug wähnten. Zum anderen konnte man mit einer so machtvollen Organisation wie der der Zisterzienser im Hintergrund den eigenen Machtanspruch gegenüber rebellischen adligen Vasallen sichern.

Zu gern wüsste man, wie es in jener Zeit den Wildbergern und Wolkowern unter der Herrschaft eines 200 km entfernten „ausländischen“ Klosters ergangen ist. Die Hoffnung, auf schriftliche Überlieferung zu stoßen, die hier sichere Rückschlüsse ermöglichen könnte, ist nicht sehr groß. Aber aus der Entwicklung der Klosterbesitzung und aus ihrer Dauerhaftigkeit – mehr als 300 Jahre – lassen sich doch gewisse Schlüsse ziehen, die darauf hinaus laufen, dass das Leben unter dem Krummstab so schlecht nicht sein konnte.

Gegenüber dem durchschnittlichen Landadeligen dürften die Grangienmeister und ihre Laienbrüder einen deutlichen Qualifikationsvorteil im Hinblick auf die Landwirtschaft gehabt haben – sicher nicht zum Nachteil für den örtlichen Lebensstandard. Und zum Erfahrungswissen der Grangienmeister gehörte gewiss auch die Erkenntnis, dass mit unzufriedenen oder gar hungrigen Bauern und Tagelöhnern kein optimales Betriebsergebnis zu erwirtschaften ist. Außerdem ist anzunehmen, dass die Klosterleute, auch wenn sie keine Engel waren, sich nicht in jede örtliche Fehde der lokalen adligen Gutsherren verwickeln ließen, die ja in aller Regel für die abhängigen Dörfer verheerende Folgen hatte. Für ein weitabliegendes Kloster war es sicher auch oportun, mit dem Landesherren und seinen Repräsentanten ein gutes Verhältnis zu wahren. Und durch die Versorgungsfunktion für die nahegelegene Stadt Treptow könnte sich eine zusätzliche Absicherung durch die Stadtoberen ergeben haben. Dass die mönchischen Verwalter mit ihrem Gutsbetrieb verantwortungsvoll umgegangen sind, lässt sich bis zu einem gewissen Grade auch an der großen Zahl von 17 Vollbauern- und 10 Kossäthenstellen ablesen, die in Wildberg noch bis ins Jahr 1618 nachweislich bestanden haben. Seit 1315 war es dem Zisterzienserorden gestattet, neben der landwirtschaftlichen Eigenproduktion auch Pachteinnahmen zu erwirtschaften und Teile der Ländereien an Bauern zu vergeben, die Abgaben leisteten.

So darf man vermuten, dass die Grangie Monnekehusen in der Weise bewirtschaftet wurde, wie das bei den späteren Vorwerken vielerorts üblich war: Einen großen Teil der verfügbaren Ackerfläche bearbeiteten selbständig wirtschaftende und abgaben- und dienstpflichtige Bauern mit ihren Familien, den Eigenbetrieb – das spätere Vorwerk – bewirtschafteten die wenigen Konversen und ihre Hilfskräfte sowie die Bauern im Rahmen ihrer Hand- und Spanndienste. Sicher haben auch die Bauern von der cleveren Vermarktung ihres Ernteüberschusses durch die Hofmeisterei profitiert. Außerdem konnte man den mönchischen „Musterbauern“ bestimmt auch einiges abkucken.

Ergänzung: Georg Christian Friedrich Lisch über das Land Goteband

Der in Neustrelitz gebürtige Historiker Lisch (1801 – 1883) gilt als einer der Urväter mecklenburgischer Geschichts- und Altertumsforschung. 1860 veröffentlichte er in den Jahrbüchern des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumsforschung den Aufsatz „Die Burg und das Land Goteband“. Gemeinsam mit dem damaligen Gutsherrn Pogge auf Gevezin unternahm Lisch eine Forschungsexkursion zwischen Wolde und Penzlin, die auch Spatenforschung einschloss. Für unseren Zusammenhang ist wichtig, dass Lisch den slawischen Adelssitz, die Burg Gotebant am Ufer des Möllner Sees verortet, also deutlich südlicher als den Ort Gädebehn. Die Grenzen des Herrschaftsbereichs reichten im Norden bis Schossow, schlossen im Osten Pinnow noch ein und reichten im Süden bis Lapitz. Die Westgrenze bildete die ausgeprägte Talsenke vom Kasdorfer See über den Gädebehner und Möllner See bis zum Malliner See. Diese Kette von größeren und kleineren Gewässern muß nach der Meinung von Lisch in der slawischen Periode einen deutlich höheren Wasserstand aufgewiesen haben – eventuell existierte sogar ein zusammenhängender großer Rinnensee. Dieses Tal bildete somit eine natürliche Grenze zwischen Gotebant und den westlichen Nachbarterritorien. Interessant ist, dass noch im 19. Jahrhundert sowohl in Gevezin als auch in Wolde eine Sage überliefert wurde, nach der die Ritter von Penzlin mit dem Boot nach Wolde gefahren sind. Die Schenkung von Reinberg, Wildberg und Wolkow an das Kloster Reinfeld umfasste also den nördlichen Teil des Landes Gotebant.

© Gerhard Fink

Rekonstruktion der Burgwallanlage im Möllner See – heute weitgehend verlandet.

1249_01_Burgwallanlage

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